Inhalt der Übungen im verkehrsfreien Raum
Beginn der praktischen Prüfung und Aufstellen der Übungen
- Die Prüfung beginnt auf einem geeigneten Prüfplatz.
- Auf diesem sind die Übungen vorbereitet.
- Die Übungen müssen durch Stangen, Leitkegel oder dergleichen dargestellt werden.
- Kandidaten, die ohne Begleitung einer Fahrschule zur Fahrprüfung antreten, haben selbst dafür zu sorgen, dass diese Übungen aufgestellt werden, wobei sie vom Fahrprüfer unterstützt werden können.
- Es ist Aufgabe des Fahrprüfers, die Einhaltung der richtigen Abmessungen der Übungen zu überprüfen.
- Jeder Kandidat der Klasse B hat zumindest drei der im Prüfungsprotokoll enthaltenen Übungen (das Umkehren und die Parklücke müssen jedenfalls enthalten sein) zu absolvieren.
- Bei allen anderen Klassen sind sämtliche Übungen durchzuführen.
- Während der Übungen sitzt der Kandidat allein im bzw. auf dem Fahrzeug und muss das Fahrzeug selbst lenken.
Zweck der Übungen
- Die Übungen im verkehrsfreien Raum haben eine mehrfache Bedeutung.
- Einerseits soll der Fahrprüfer erkennen können, ob der Kandidat Lenkung, Kupplung und Bremse entsprechend bedienen kann.
- Andererseits kann der Fahrprüfer erkennen, ob der Kandidat mit den Abmessungen und Eigenschaften seines Prüfungsfahrzeuges vertraut ist.
- Sollte der Kandidat die Übungen positiv absolviert haben, wird dies sein Selbstwertgefühl heben und ihm die nötige Sicherheit für den weiteren Prüfungsverlauf geben.
Anforderungen an den Prüfplatz
- Die Übungen werden auf einem geeigneten Prüfplatz durchgeführt.
- Ein Prüfplatz kann nur dann als geeignet im Sinne des § 6 Abs. 3 FSG-PV angesehen werden, wenn
- genügend Raum für alle Übungen gegeben ist und
- es sich um einen verkehrsfreien Raum handelt Steht kein geeigneter Prüfplatz für die Übungen zur Verfügung, ist die Abnahme der Prüfung abzulehnen.
Ziel und Ausführung der Übungen
- Ziel der Übungen Ziel der Übungen ist, dass der Kandidat zeigt, ob er das Fahrzeug sicher bedienen kann.
- Er muss das Fahrzeug selbständig handhaben können.
- Sollte der Fahrlehrer oder die Begleitperson darauf bestehen, bei den Übungen im Fahrzeug zu sitzen, um eingreifen zu können, kann davon ausgegangen werden, dass der Kandidat die Übungen nicht allein ausführen kann.
- Der Fahrprüfer beobachtet und beurteilt den Kandidaten während der Übungen außerhalb des Prüfungsfahrzeuges.
- Er hält dabei einen angemessenen Abstand zum Prüfungsfahrzeug ein und positioniert sich so, dass er das Fahrverhalten des Kandidaten gut mitverfolgen kann.
- Da sich der Kandidat bei den Übungen so zu verhalten hat als ob er sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bewegt, hat er die entsprechende Blicktechnik anzuwenden, den Blinker zu betätigen sowie beim Ein- und Ausparken auf das „Ausscheren“ des Vorderteils seines Fahrzeuges zu achten.
- Gelingt dem Kandidaten eine Übung nicht, so hat er zwei weitere Versuche (zum Ausbessern von Fehlern siehe (9.1.2.)).
Ausführung der Übungen
- Die Genauigkeit der Ausführung der einzelnen Übungen richtet sich nach den in diesem Handbuch angeführten Kriterien. Um Abstände des Prüfungsfahrzeuges von Stangen, Leitkegel oder dergleichen festzustellen, ist vom Fahrprüfer keinesfalls ein Maßband oder ein Maßstab zu verwenden.
- Eingehaltene Abstände sind nur zu schätzen.
- Desgleichen sind keine technischen Hilfsmittel zu gebrauchen, um die Dauer der Übungsdurchführung zu stoppen.